Hooked'n'Politics

  • Noch ist es zu früh zum Jubeln. Es wird damit gerechnet, dass einige Erzkonservative damit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hat zwar in Diskriminierungsfragen immer für Homosexuelle geurteilt, die Ehe jedoch schon öfter als Verbindung von Mann und Frau definiert. Es kann sein, dass man am Grundgesetz schrauben muss, damit das durchgeht.
    Eine Zweidrittelmehrheit ist ziemlich schwer zu besorgen.


    Also die Sektkorken kann man noch nicht knallen lassen.

  • Das BVerfG prüft aber nicht die Sinnhaftigkeit eines Gesetztes, sondern lediglich die Übereinstimmung mit dem Grundgesetzt. Das haben viele Leute schon damals beim Betreuungsgeld nicht verstanden, es ging nicht darum ob das Gesetzt Sinn macht oder nicht, sondern darum ob der Bund seine Kompetenzen überschritten hat.
    Genauso ist es hier, das BVerfG prüft die Verfassung und nicht ob sie persönlich dafür oder dagegen sind. Es könnte also passieren, da das BVerfG in der Vergangenheit eine Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert hat, dass das GG geändert werden muss.

  • Genauso ist es hier, das BVerfG prüft die Verfassung und nicht ob sie persönlich dafür oder dagegen sind. Es könnte also passieren, da das BVerfG in der Vergangenheit eine Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert hat, dass das GG geändert werden muss.

    Das stimmt so ganz, und besonder hier, nicht.


    Zitat von Art6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Das ist die Grundlage mit der man 2009 definieren musste, was das GG mit Ehe meint. Und da die Richter damals offensichtlich nicht besonders progressiv waren, kamen sie zum Schluss, dass Ehe nur zwischen Mann und Frau gemeint sein kann, weil da noch was von Familie steht.


    Also eigentlich funktioniert nicht mal die Begründung: "Familie gäbe es ausschließlich mit Mann und Frau". Aber um Richter am BVerfG zu werden, ist man halt auch nicht unbedingt der jüngste.


    Dazu verbog man dann noch Art 3 in der Form, dass man meinte der gilt hier nicht, weil sonst hätte man ja keinen Art 6 gemacht...


    Bei diesen speziellen Dingen ist eben einbisschen wie mit der Bibel, da liest jeder raus, was man raus lesen will. Problem ist halt jetzt, ob man diese damals getroffene höchstrichterliche Definition noch mal ändern darf, oder ob man nun wirklich ohne eigentliche Not was die Formulierung angeht in Art 6 rumschmieren muss.

  • @InFlame


    Das Bundesverfassungsgericht versucht stets damit zu argumentieren, was im Geiste des GGs die Begründer von diesem damit gemeint haben. Da bei der Ausarbeitung des GGs Homosexualität noch unter Strafe stand und damals die Ehe eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert war, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes meines Erachtens sehr logisch und hat nichts mit persönlichen Ansichten der Richter zutun. Die geistigen Köpfe haben mit dem Ehebegriff im GG halt nur die Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint, dem würde auch ich zustimmen. Wegen dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, denke ich, bedarf es in dieser Hinsicht wohl auch einer Veränderung des Grundgesetzes.


    Zitat aus der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
    "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern."


    Quelle: http://www.bundesverfassungsge…en/DE/2012/bvg12-059.html


    In dieser Hinsicht kann es (leider) gut sein, dass die jetzt eingeführte "Ehe für alle" wirklich vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, bis Artikel 6 überarbeitet wird, wie es einige Politiker befürchten.

  • @InFlame


    Das Bundesverfassungsgericht versucht stets damit zu argumentieren, was im Geiste des GGs die Begründer von diesem damit gemeint haben. Da bei der Ausarbeitung des GGs Homosexualität noch unter Strafe stand und damals die Ehe eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert war, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes meines Erachtens sehr logisch und hat nichts mit persönlichen Ansichten der Richter zutun. Die geistigen Köpfe haben mit dem Ehebegriff im GG halt nur die Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint, dem würde auch ich zustimmen. Wegen dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, denke ich, bedarf es in dieser Hinsicht wohl auch einer Veränderung des Grundgesetzes.

    Es ist, wie ich gerade erklärt hab, relativ mühsig darüber zu "streiten". Wäre das anders, hätte es die Abstimmung gestern eben erst gar nicht gegeben.


    Man kann halt genauso argumentieren, dass unser GG bewusst nicht mit bestimmten ideologischen oder dogmatischen Ansichten geschrieben wurde und deswegen oft ungenau bleibt, nicht umsonst gilt es als eines der modernsten Verfassungen. Also ja, man kann sagen 1949 wird man sicher nicht an Homosexuelle Ehen gedacht haben als man Ehe schrieb, man kann aber genauso darauf verweisen, dass der Grundgedanke des GG nie war, liberale geselschaftliche Entwicklungen zu verhindern.


    Mir geht es ja auch gar nicht darum zu sagen, dass das BVerfG damals etwas falsch gemacht hat, sondern darum, dass es auch nur Menschen sind, die meist deswegen entscheiden müssen, weil etwas rein Objektiv gar nicht bestimmbar ist (sonst säßen da Sachbearbeiter, keine Richter) und so Jahre oder eher Jahrzehnte später andere Richter auch zu anderen Ergebnissen kommen können, eben weil deren Meinung auch mit einfließt, ob bewusst oder unter bewusst, das lässt sich rein menschlich gar nicht verhindern.

  • Wäre das anders, hätte es die Abstimmung gestern eben erst gar nicht gegeben.

    Naja, der Bundestag kann auch Gesetze oder Gesetzesänderungen beschließen, die verfassungswidrig sind. Teile der CDU haben ja schon angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.


    Wie gesagt bis zuletzt hat das BVerfG immer die Position vertreten, dass die Ehe im Sinne des Grundgesetzes eine Vereinigung zwischen Mann und Frau ist. Dieser Auslegung würde auch ich zustimmen, auch wenn ich es mir anders wünschen würde.
    Die Aufgabe des Bundesverfassunsgerichtes ist es halt nicht die Verfassung zu gestalten oder zu ändern, das kann nur der Gesetzgeber und das auch in diesem Fall.

  • Wäre das anders, hätte es die Abstimmung gestern eben erst gar nicht gegeben.

    Naja, der Bundestag kann auch Gesetze oder Gesetzesänderungen beschließen, die verfassungswidrig sind. Teile der CDU haben ja schon angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

    Natürlich, sonst bräuchte man auch kein BVerfG, hier haben wir aber ein spezielleres Problem, weil das BVerfG quasi schon ein Gesetz unterbunten hat, bevor es überhaupt da war und auch unter anderen Umständen.


    Das sieht man halt schon daran, dass selbst bei der CDU relativ viele dafür gestimmt haben. Hier hat sich halt wirklich was bewegt, aber das BVerfG hat in dem Fall schon vorab etwas eingeschränkt, wobei es heute wahrscheinlich zu einer anderen Definition kommen würde.


    Das ganze könnte man auch als Lapalie sehen, aber eine 2/3 Mehrheit um im GG rumzuschmieren ist halt deutlich schwieriger zu bekommen, als zu versuchen die damlaige Definition nachträglich an die bestehende realität anzupassen.

  • Ich finde die Diskussion auch etwas müßig, weil es letztendlich nur um den Begriff "Ehe" geht, nur um diese drei Buchstaben. Die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe in allen Belangen gleichzusetzen, stünde nichts im Weg. Dennoch sehe ich halt die Gefahr, dass das Bundesverfassunsgericht die "Ehe für alle", aufgrund schon früherer Urteile und Aussagen und meiner Ansicht auch logischer Argumente, kippt.

  • Nein das ist schrecklich. Also nicht das Interview, sondern die Tatsache, dass man es (zu recht) als bemerkenswer empfindet, wenn Journalisten sich mal vor einem Interview passendes Faktenwissen angeeignet haben, also vorbereitet sind, um nicht einfach nur die Sprechblasen der Interviewten abzufragen.


    Braucht sich leider keiner was vor machenn das sowas nur die Trump-Leute ins straucheln bringt.


    Hätte so einen umgang gern mal bei Obama und seinen Leuten gesehen, aber der war eben recht beliebt bei den Journalisten, so sehr, das Guantanamo bis heute besteht und keiner nimmts ihm übel. Dafür hat er aber einen schicken friedens nobelpreis bekommen, ganz ohne frieden.