Jan Böhmermann - NMR / SuB

  • Sie musste es nicht mal an die Justiz übergeben, sie hätte auch einfach nein sagen können. Allein die Übergabe an die Justiz kommt schon einer Unterwerfung gleich.

    Die Übergabe war meiner Meinung nach nötig. Hätte sie einfach nein gesagt hätte sie der Judikative ihren Job weggenommen und selbst entschieden, was rechtsmäßig ist und was nicht. Sowas führt zu nichts Gutem.

  • Illustriert mMn. schön die bürokratische Denkweise der Politik:


    Das Strafverfahren wird zugelassen, das Gesetz zügig abgeschafft. Das ist letztlich ein Schlupfloch. Jetzt bin ich kein Rechtsexperte, aber was geschieht, wenn das Gesetz vor der richterlichen Entscheidung kippt? Wird das Verfahren nichtig oder kann auf Basis eines nicht mehr gültigen Gesetzes eine Entscheidung gefällt werden?


    Politischer Irrsinn am Volk vorbei ... Ich will nicht in Politik, diese Denkweise kann ich mir gar nicht angewöhnen.

    Zum Zeitpunkt der Ausübung wird nach den zu jener Zeit geltenden Gesetzen verfahren. Sprich auf Böhmermann werden die Gesetze wie wir sie jetzt habe nangewedet, unabhängig davon, ob das Gesetz zur Urteilsverkündung gekippt ist.

  • Sie musste es nicht mal an die Justiz übergeben, sie hätte auch einfach nein sagen können. Allein die Übergabe an die Justiz kommt schon einer Unterwerfung gleich.


    Meine Eltern sind in einem Land aufgewachsen (DDR :P ) in dem sich Staatsmacht zum Richter aufgespielt hat. Sowas muss ich heute nicht mehr haben.

  • Übertreib mal bitte nicht, ich rede nicht davon Politik juristische Vollmacht zu gewähren, sondern darum, dass Angela von Anfang an hätte nein sagen sollen. Denn wenn sie es an die Justiz übergibt, gibt sie Erdogan recht und er fühlt sich bestätigt, was die Meinungsfreiheit in der Türkei noch stärker einschränkt. Das hat nicht mit Stasi zu tun, außerdem bin ich in der DDR aufgewachsen und weiß sehr gut, dass man Staat und Justiz trennen sollte.

  • Übertreib mal bitte nicht, ich rede nicht davon Politik juristische Vollmacht zu gewähren, sondern darum, dass Angela von Anfang an hätte nein sagen sollen. Denn wenn sie es an die Justiz übergibt, gibt sie Erdogan recht und er fühlt sich bestätigt, was die Meinungsfreiheit in der Türkei noch stärker einschränkt. Das hat nicht mit Stasi zu tun, außerdem bin ich in der DDR aufgewachsen und weiß sehr gut, dass man Staat und Justiz trennen sollte.


    Da du auch nach dem dritten Beitrag nicht verstanden hast, dass ein Nein von Merkel schon eine Einmischung in juristische Angelegenheiten wäre, sollte ich es wohl lassen.


    Sich gegen geltende Gesetze zu Erheben, nur um den Eindruck zu erwecken nicht unterwürfig zu sein, ist meiner Meinung nach extrem fragwürdig.


    PS.: Wenn du ein wenig über den Tellerrand blickst, wirst du sehen, dass sie Erdogan damit nur zeigt wie Demokratie funktioniert, in dem nicht sie als Staatsoberhaupt entscheidet, sondern es dem Gericht überlässt :)

  • Denn wenn sie es an die Justiz übergibt, gibt sie Erdogan recht und er fühlt sich bestätigt, was die Meinungsfreiheit in der Türkei noch stärker einschränkt.

    Ich finde es schon richtig, dass das an die Justiz übergeben wurde. Das heißt aber nicht, dass Merkel sich richtig verhalten hat. Sie hätte sowas sagen sollen wie "Ich übergebe diesen Fall an die Justiz, da es sich um deren Aufgabenbereich handelt. Gleichzeitig denke ich aber, dass Herr Böhmermann im Rahmen seines Berufes gehandelt hat und ich werde diese Art der Pressefreiheit nicht beschränken."

  • Ich habe bereits entsprechend anderes auf Twitter gelesen. Siehe:


    https://twitter.com/joschasauer/status/720945254988390402 & https://twitter.com/udovetter/status/720932174061551616

  • Du willst offenbar nicht verstehen, dass sie juristisch die Übergabe des falls ablehnen darf, da es zuerst über die politische Instanz geht. Es handelt sich also um eine juristisch erlaubte Einmischung und in diesen Fall kann man auch nicht von eine politischen Einmischung reden die, die Justiz aushebelt. Die Einmusch ist sogar gesetzlich erlaubt, wenn sie diesen Fall nicht weiter gibt verstößt es nicht gegen das Gesetz.


    Wenn du über den Tellerand blickst wirst du merken, dass sich Erdogan als Sieger fühlt, den Fall an die Justiz zu übergeben wollte Erdogan gerade eben. weil er somit gezeigt hat, dass diese Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt werden kann und allein das sendet ein Signal, was ihn zugute kommt.

  • Selbst wenn er verliert macht es keinen Unterschied, denn er hat gezeigt, dass man gegen Satire und Meinungsäußerung klagen kann und das als Staatsoberhaupt. Er hat gezeigt, dass ausländische Politiker rechtlich die Gesetz anderer Länder diskreditieren können. Allein das ist ein Signal, was in Zukunft für viel ärger sorgt.

  • Selbst wenn er verliert macht es keinen Unterschied, denn er hat gezeigt, dass man gegen Satire und Meinungsäußerung klagen kann und das als Staatsoberhaupt. Er hat gezeigt, dass ausländische Politiker rechtlich die Gesetz anderer Länder diskreditieren können. Allein das ist ein Signal, was in Zukunft für viel ärger sorgt.


    Natürlich kann man dagegen klagen, aber nicht erst seit Erdogan. Juliens Verfahren hat es erst kürzlich aufgezeigt. Am Ende muss das Gericht entscheiden ob der Tatbestand einer Beleidigung/Verleumdung vorliegt :)


    Wir müssen hier aber auch nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Meinung können und dürfen hier auseinander gehen :)

  • Zwischen Julien und Erdogan gibt es einen gewaltigen Unterschied, Erdogan ist ein ausländisches Statsoberhaupt und übt mittels einer Klage Einfluss auf die Justiz eines anderen Landes. Das bringt diese ganze Angelegenheit in gefährliches Fahrwasser, Diplomaten sind ja beispielsweise juristisch immun unter anderen damit sie als Landesvertreter nicht in die Justiz eines anderen Landes eingreifen. Sei es durch eigene Klagen oder durch andere verklagt zu werden. Wenn ein ausländischer Politiker die Justiz eines anderen Landes verwendet, ob berechtigt oder unberechtigt, greift er in der Justiz des Landes ein. Das kann politisch sehr heikel sein, denn dann muss sich die Regierung Manipulation oder Beeinflussung durch andere Staaten gefallen lassen. Das ist eine ernste Angelegenheit die den entscheidenden Punkt darstellt und nicht der Fall selbst.

  • Zum Zeitpunkt der Ausübung wird nach den zu jener Zeit geltenden Gesetzen verfahren. Sprich auf Böhmermann werden die Gesetze wie wir sie jetzt habe nangewedet, unabhängig davon, ob das Gesetz zur Urteilsverkündung gekippt ist.

    Ich habe bereits entsprechend anderes auf Twitter gelesen. Siehe:
    https://twitter.com/joschasauer/status/720945254988390402 & https://twitter.com/udovetter/status/720932174061551616

    Wenn ich mir das so durchlese, lese ich nicht "anderes" sondern alles.

  • Zwischen Julien und Erdogan gibt es einen gewaltigen Unterschied, Erdogan ist ein ausländisches Statsoberhaupt und übt mittels einer Klage Einfluss auf die Justiz eines anderen Landes. Das bringt diese ganze Angelegenheit in gefährliches Fahrwasser, Diplomaten sind ja beispielsweise juristisch immun unter anderen damit sie als Landesvertreter nicht in die Justiz eines anderen Landes eingreifen. Sei es durch eigene Klagen oder durch andere verklagt zu werden. Wenn ein ausländischer Politiker die Justiz eines anderen Landes verwendet, ob berechtigt oder unberechtigt, greift er in der Justiz des Landes ein. Das kann politisch sehr heikel sein, denn dann muss sich die Regierung Manipulation oder Beeinflussung durch andere Staaten gefallen lassen. Das ist eine ernste Angelegenheit die den entscheidenden Punkt darstellt und nicht der Fall selbst.


    Erdogan greift hier nicht in die Justiz ein, er nutzt diese ausschließlich. Er ist Ankläger, nicht Richter, nicht Manipulator (der deutschen Justiz), nicht "Änderungsberechtigter" der Gesetze, schlicht ein Anwender.


    Wir sollten hier auch nicht den Teufel an die Wand malen, davon war ich noch nie Fan. Wenn ich es mit meiner DDR-Anspielung übertrieben habe, tust du es spätestens jetzt :D


    Man sollte das Thema auch erstmal setzen lassen, letztendlich würden mich auch andere Stimmen interessieren. Vor allem die der Presse selbst.