Rundfunklizenz für Twitch-Streams?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht hat es ja der ein oder andere schon mitbekommen, aber da es ja auch Hooked betreffen könnte, hier nochmal eine Zusammenfassung (alle Videos unter dem Post):


    Laut der Kommision für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten sind Twitch-Livestreams als Rundfunk einzustufen und benötigen damit eine Rundfunklizenz.



    Die kurze Historie am Beispiel von PietSmiet:


    Die Let's Player-Gruppe PietSmiet erhielt Post von der ZAK, dass ihr Twitch-Livestream "PietSmietTV" als Rundfunk einzustufen sei. "PietSmietTV" ist dabei nicht der "normale" Livestream-Kanal der Jungs, wo halt nur ab und an mal was tatsächlich livegestreamt wird (also wie bei Hooked), sondern, wenn man so will, ein Spartenkanal, wo 24/7 alte Let's Plays aus der Konserve hintereinander durchlaufen. Es passiert also nichts wirklich live auf diesem Kanal.


    Die Jungs von PietSmiet haben sich dann zunächst dazu entschieden, diese Entscheidung nicht anzufechten (die Auslegung des Rundfunkvertrags könnte man natürlich theoretisch von einem Anwalt überprüfen lassen), da sich der Stress für die ca. 500 Zuschauer einfach nicht lohnt. Wenn der finanzielle und zeitliche Aufwand nicht allzu hoch gewesen wäre, hätte man eine solche Rundfunklizenz beantragt (die Frist der ZAK ist der 30. April), ansonsten den Kanal halt abgeschaltet. Siehe Video Nr. 1). Soweit, so unaufregend.


    Allerdings erhielten PietSmiet mittlerweile eine zweite Mail, laut der nicht nur der 24/7-Kanal "PietSmietTV" rundfunklizenzpflichtig wäre, sondern eben auch der "normale" Twitch-Kanal. Und theoretisch damit ungefähr jeder existierende Twitch-Kanal, also auch "HookedLive". Siehe Video Nr. 2. Das wäre natürlich ein starkes Stück für die gesamte Gaming-Community, hätte z.B. eventuell auch Auswirkungen auf E-Sport-Übertragungen. Die Jungs von PietSmiet werden aber wohl dagegen vorgehen, bzw. erstmal selber einen Anwalt das ganze überprüfen lassen.


    Zusätzlich sei noch erwähnt, dass es mit dem Erwerb einer Rundfunklizenz nicht einfach getan ist. Man müsste sich dann natürlich auch an alle Regeln dieses Vertrags halten, bräuchte also einen Jugendschutzbeauftragten, dürfte Inhalte mit Altersbeschränkung nicht mehr vor bestimmten Zeiten zeigen usw.



    Video von PietSmiet Nr. 1


    Video von PietSmiet Nr. 2



    Meine Meinung:
    Dass ein 24/7-Kanal "rundfunkähnlich" ist, kann ich ja durchaus nachvollziehen. Aber dass es jeder Twitch-Kanal wäre, ist natürlich dem logischen Verständnis nach Mumpitz. Allerdings scheint der Rundfunkstaatsvertrag hier das Problem zu sein. Ich hoffe also, dass man den mal dringend anpasst, denn das wäre natürlich so ein kleiner Super-GAU, wenn auf einmal niemand mehr in Deutschland streamen könnte, ohne einen Rundfunkvertrag zu haben. Wie gesagt, es betrifft ja nicht "nur" Unterhaltung durch Let's Player, sondern auch professionelle Turniere, denen damit ein nicht unerheblicher Anteil am Markt wegbrechen würde.


    Allerdings wird eine solche Änderung des Rundfunkstaatsvertages sich noch ewig hinziehen. Bis dahin gilt er so, wie er aktuell formuliert ist. Ich denke, dass es hier am Beispiel von PietSmiet wohl zu einem Präzedenzfall kommen wird, wenn die ZAK auf ihren Forderungen beharrt

  • Das mit den 24/7-Streams ist nachvollziehbar.


    Normale Gelegenheitsstreams oder sogar Video on Demand fallen per Definition nicht unter die Rundfunklizenz.


    Da hat jemand bei den Landesmedienanstalten schlicht und ergreifend Mist gebaut, als er den normalen Twitch-Kanal auf die "rote Liste" gesetzt hat.


    Wenn das durchkommt, müsste man konsequenterweise Youtube, Twitch, Twitter, Facebook etc. in Deutschland abschalten, weil alles zur Verbreitung von Piratensendern beitragen würde.
    Das wäre staatliche Zensur und würde gegen die Informationsfreiheit verstoßen.


    Dann müsste ALLES im Internet mit Bild und Ton eine Rundfunklizenz haben.


    Man muss sich nur mal überlegen, wie viele Existenzen da auf dem Spiel stehen, weil sich das kaum einer leisten kann, neben der Lizenz auch noch einen Jugenschutzbeauftragten zu beschäftigen.



    Also keine Panik. Das kommt so niemals durch.

  • Naja, man weiß ja nie. Das Internet ist schließlich Neuland für uns alle.


    Ich kenne den Rundfunkstaatsvertrag nicht, von daher kann es bei einem veralteten Dokument tatsächlich so sein, dass diese Angebote per Definition darunter fallen, und dann sind auch die Landesmedienanstalten quasi machtlos, selbst wenn sie es verhindern wöllten, jetzt, wo sie das ganze bereits angetreten haben.
    Im schlimmsten Fall und bei besonderer Sturköpfigkeit der ZAK landet das am Ende vor Gericht, da hat dann keiner was von (auch wenn ich glaube, dass ein Richter im Sinne der Verhältnismäßigkeit dann so entscheidet, dass das aktuelle Angebot bis zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages so beibehalten werden darf).

  • Die ZAK selbst definiert einen Rundfunksender als:


    "Die ZaK sieht in dem Format einen linearen „Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“ "


    Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feu…-beantragen-14939592.html


    Es ist vollkommen widersinnig darunter gelegentliche Streams oder sogar Video on Demand zu begreifen und es ist fast schizophren nach so einer öffentlichen Aussage einen Brief zu schreiben, der genau diese Definition nicht berücksichtigt,



    Übrigens scheint die ZAK jetzt so ein bisschen auf Frontalkurs zu gehen, denn auf Nachfrage von Bento (das Jugendmagazin vom Spiegel) sagt man jetzt, dass man das Gesetz eben ändern will, wenn man Gelegenheitsstreams und Video on Demand nicht greifen kann:


    "Einzelne YouTuber, die sehr erfolgreiche Videos haben, oder Livestreamer mit unregelmäßigen Let's Plays fallen nicht in die Kategorie Rundfunk.
    Bisher zumindest, denn die Landesmedienanstalten würden gerne eine Angleichung der Gesetze erreichen, um auch im Netz besser kontrollieren zu können.
    In der Pressemitteilung zum aktuellen Fall sagt der Vorsitzende der Kommission, Siegfried Schneider: "Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen. Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote." "


    Quelle: http://www.bento.de/tv/lets-pl…utube-und-twitch-1264698/


    In der Original-Pressemitteilung gibt es aber folgenden Satz:


    "Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote.“ Solange dies nicht der Fall sei, wird die ZAK die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden."


    Quelle: http://www.die-medienanstalten…angebots-pietsmiettv.html


    Das liest sich ein bisschen wie ein Hilfeschrei in Richtung Gesetzgeber, dass man doch bitte endlich mal für klare Verhältnisse sorgt.


    Ich würde es gut finden, wenn das vor Gericht landet und dann am besten direkt bis zum Bundesverwaltungsgericht. Es muss da mal langsam ein Grundsatzurteil her.

  • "Die ZaK sieht in dem Format einen linearen „Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“ "

    Nun nach der Regel ist zumindest sämtliches VoD kein Problem, da ich ein VoD ja zeitlich beeinflussen kann. Ich lege ja fest wann ich dieses Video gucke und habe da volle Kontrolle.


    Zum Problem wird es nur bei eigentlich jeden Stream per Twitch, denn die finden ja zu festen Zeiten statt und sind inhaltlich auch festgesetzt. (auch wenn Zuschauer gerne mal den Inhalt mitgestalten können steht er meistens ja schon vor dem Stream fest)


    Zu guter Letzt steht da eben Sendeplan und da ist der Interpretationsfreiraum so groß, dass theoretisch jeder Streamer reinfällt. Zum Beispiel kann es in einem Sendeplan auch Pausen bzw. Nichts geben wie beim KiKa, die senden von 22- 6 Uhr "Nichts" (es läuft eine Dauerschleife). Wenn man das aber ummünzt hat im Prinzip jeder Twitchkanal einen Sendeplan, weil dann auch sowas wie bei Hooked ein Sendeplan wäre. Es läuft halt von 18-20 Uhr am Donnerstag etwas und sonst nichts. Unter der losesten Definition ist das ein Sendeplan.

    In der Original-Pressemitteilung gibt es aber folgenden Satz:


    "Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote.“ Solange dies nicht der Fall sei, wird die ZAK die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden."

    Ja der Gesetzgeber muss da endlich mal für Klarheit sorgen. Aber das wird wohl nicht allzu schnell passieren, da wir im Wahljahr sind und somit sowieso kaum etwas angestoßen werden wird. Und ob es sowas vor das höchste Gericht in Deutschland schafft ist auch fraglich.

  • Unser ganzes Rundfunksystem muss von Grund auf erneuert werden, Rundfunkgebühren und all die Geräte die pauschal angerechnet werden, all das ist funktioniert nicht.


    Gema und Rundfunk sind die penetrantesten Einrichtungen in Medien bzw. Funk und Fersehbereich, deren gesamte Struktur und Vorgehensweise ist willkürlich und ohne Regulierung. Man sieht bei der Gema z.B. wie Besitzer kleiner Kneipen und Lounges viel zu viel bezahlen müssen und das in keinerlei gerechten Verhältnis passiert.


    Unsere Politik hängt immer noch zwei Generationen hinterher, wir brauchen mehr Medienkompetenz und müssen eine Ausgleich zu Generation Vorgestern finden. Ich halte die Politik und Entscheider für viel zu alt um da wirklich noch eine vernünftige Überarbeitung zu bekommen.

  • Also es gibt neue Entwicklungen und die hören sich nicht gut an. Man scheint wohl die große Keule rauszuholen:


    http://www.faz.net/aktuell/feu…er-youtuber-14945278.html


    Ich bin mal gespannt, wann es den Verantwortlichen dämmert, dass sie den Digitalstandort Deutschland damit um Jahre zurückwerfen.
    Pennen die zuständigen Minister, also Heiko Maas oder Herr Dobrindt? Oder befürworten die den Amoklauf gegen die deutsche Inernetszene?

  • Unser ganzes Rundfunksystem muss von Grund auf erneuert werden, Rundfunkgebühren und all die Geräte die pauschal angerechnet werden, all das ist funktioniert nicht.

    Doch, es funktioniert und zwar eben deshalb, weil es seit der Umstellung keine Rundfunkgebühren mehr gibt. Es nennt sich jetzt Rundfunkbeitrag.
    Der rechtliche Unterschied ist, dass Gebühren nur dann erhoben werden können, wenn ein Angebot auch in Anspruch genommen wird. Daher war die GEZ auch früher in der Beweispflicht. Du musstest also nur Rundfunkgebühren bezahlen, wenn du ein Empfangsgerät besessen hast, also etwa einen Fernseher oder ein Radio. Das System haben natürlich viele Leute ausgenutzt, die zwar sehr wohl öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört oder geschaut haben, ihre Empfangsgeräte aber einfach nicht angemeldet haben.


    Beiträge wiederum können eingefordert werden, ohne dass eine Inanspruchnahme nachgewiesen werden muss. Daher muss eben seit der Umstellung jeder Haushalt seinen Rundfunkbeitrag zahlen. Selbst wenn du nicht einmal ein Empfangsgerät besitzen solltest. Das tut heutzutage aber eh jeder, denn auch Computer und Smartphones sind Empfangsgeräte. Ich finde diese Regelung sehr gut, denn sie verhindert Missbrauch.


    Im Übrigen finde ich es ganz prinzipiell sehr wichtig, dass ein zumindest bis zu einem gewissen Grad reichweiten- und werbeunabhängiges Unterhaltungs- und Informationsangebot bereitgestellt wird. Stell dir mal vor, die ganze Fernsehlandschaft sähe so aus wie RTL, Sat1 und ProSieben. Oder alle Radiosender wären so wie YouFM. In so einer Welt würde ich nicht leben wollen. :P Anders gesagt, ich möchte die seriöse Berichterstattung der Tagesschau (die eine willkommene Abwechslung zum heute Clickbait-versuchten Privatjournalismus bietet, auch über die reinen Nachrichtensendungen hinaus etwa durch die Tagesschau-App), die großartige satirische Unterhaltung beim ZDF (heute show, Neo Magazin Royale, Die Anstalt...), die informativen und gut recherchierten Dokus und Wissenschafts- und Kunstbeiträge bei ZDFinfo, Arte und ARD Alpha (im Gegensatz etwa zu Hitler-TV ähhh ich meine n-TV), und die tolle Kinderunterhaltung bei KIKA (was wäre ich heute ohne Wickie, Jim Knopf und Nils Holgersson?) nie im Leben missen.


    Dass die öffentlich-rechtlichen an manchen Stellen ein bisschen angestaubt sind, das ist allerdings auch richtig. Aber immerhin bewegt sich das aktuell ja schon in die richtige Richtung, siehe Funk. Hey, der Rundfunkbeitrag finanziert GameTwo mit. Allein dafür lohnt es sich doch eigentlich schon.

  • Das hat für mich nichts damit zu tun, ob wir unser Öffentlich Rechtliches Fernsehen erhalten, andere Länder haben keine Beitragspflicht und können ihre Öffentlich Rechtlichen Sender finanzieren. In Deutschland wird sehr viel versteuert, Steuern an sich sind wichtig, aber wenn ich kein Empfangsgerät benutze möchte ich auch nicht gezwungen werden dafür regelmäßig Steuern zu zahlen. Zumal man ohnehin den Kabelanschluss bezahlt, sowie die Anschaffung der Geräte. Wenn man Funk und Fernsehen so besteuert, dann kann man genauso gut argumentieren das WLan zu versteuern, da man sein privaten WLan Anschluss ja für die Öffentlichkeit bereitstellen könnte. Irgendwo muss das Versteuern einfach aufhören, unser Land platz ohnehin was Steuern und Bürokratie angeht aus allen nähten. Was das angeht haben wir noch einen viel zu großen Stock im Arsch.


    Würde es diesen Beitrag nicht geben bzw. würde man diesen optional machen, würden trotzdem viele Leute zahlen, weil sie die Öffentlich Rechtlichen unterstützen wollen. Ich möchte bei sowas die Option haben zu zahlen oder nicht zu zahlen. Ich möchte nicht gezwungen werden eine Steuer zu zahlen für einen Service, den viele Ablehnen und nicht beanspruchen. Wenn ich nicht in die Kirche gehe und keinen christlichen Verein angehöre, muss ich auch keine Kirchensteuer bezahlen.


    Was mich persönlich nun einmal am meisten stört ist, dass die Öffentlich Rechtlichen eine Weltanschauung haben bzw. Beiträge veröffentlichen, die gegen meine Ideale und persönlichen Einstellung sind. Ich möchte sowas dann nicht unterstützen, muss es aber und das ärgert mich.

  • Der Thread driftet zwar gerade etwas vom Thema ab, aber ich halte ein grundsätzlich durch öffentliche Gelder finanziertes Medienangebot für wichtig und vernünftig.


    Die Aussage "ich konsumiere davon nichts" trifft in der Regel einfach nicht zu, entweder weil man tatsächlich doch ab und an öffentlichrechtliches Radio hört oder Nachrichten der tagesschau oder ähnliches im Netz oder im Fernsehen sieht.


    Die Öffentlich Rechtlichen bieten in aller Regel ein sehr ausgewogenes Programm - auch was die politischen Ansichten angeht, das wäre anders als durch öffentliche Finanzierung nicht möglich. Man werfe nur mal einen Blick in die USA, wo die großen Sender zu Medienmonopolen gehören, die man fast eindeutig einer politischen Partei zuordnen kann. Das gibt es hier nicht und das ist auch gut so.


    Übrigens gibt es einen wesentlichen Unterschied zur Steuer. Eine Steuer darf nicht zweckgebunden sein. Das ist bei der Rundfunkgebühr anders. Alles, was durch die Beiträge eingenommen wird, muss auch in den Ausbau und die Finanzierung der ÖR investiert werden.


    Tatsächlich ist es ziemlich schwierig durch den Rundfunkstaatsvertrag durchzusteigen. Ich habe das vor ein paar Monaten mal versucht. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn die Strukturen transparenter wären.


    Was denke ich viel zur Akzeptanz beitragen würde, wäre ein Beteiligungsprogramm, wo engagierte Zuschauer aktiv mitbestimmen können, welche Formate ausprobiert werden sollen. Ein Schritt in diese Richtung ist sicherlich Funk. Und ich glaube auch nicht, dass es damit direkt aufhören wird. Die ÖR sind tatsächlich relativ fix mit der Zeit, so dass ich denke, dass sich die Programme der ganz großen auch weiter entwickeln werden.


    Das passiert ja sogar schon. Siehe z.B. die Anstalt, welche stark modernisiert wurde, oder eben so etwas wie NMR.

  • Nur so zur Erinnerung: Die Landesmedienanstalten bekommen zwar einen geringen Prozentanteil des Rundfunkbeitrags, sind allerdings für die Regulierung des Privatrundfunks zuständig.


    Sich über den Beitrag und die Öffentlich Rechtlichen aufzuregen ist ein schönes Stammtischthema, hat aber nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun.

  • Wäre ggf. was für einen eigenen Thread, wenn da weiter Interesse an diesem "Stammtischthema" existiert ;) Schnappen wir uns alle noch ein kühles Bier, setzen uns in eine düstere Ecke und lassen all die schönen Parolen ab. /ironieoff


    Back 2 Topic

  • In der letzten Ausgabe von ThePod News (Folge 2) hat sich Sebastian Stange u.a. mit dem Thema Rundfunklizenzen auseinander gesetzt. Dazu hatte er einen Gast von Heise (eine der vertrauenswürdigsten Quellen in dem Bereich). Das komplette Interview ist am Ende der Sendung angehangen. Er spricht nochmal davon, dass auch "einmal in der Woche ne halbe Stunde senden" ein Sendeplan ist, nach der jetzigen Rechtslage also z.B. auch Hooked eine Rundfunklizenz bräuchte. Noch interessanter sind aber die Zukunftsvisionen, die er malt, denn die sind sehr düster. So erwähnt er unter anderem in einem Nebensatz, dass auf EU-Ebene bald auch On Demand-Angebote, also z.B. YouTube, als Rundfunk eingestuft werden könnten.


    Ich kann die Folge gerade leider irgendwie nicht verlinken, ihr müsst auf der Seite einfach auf Kostenlos -> Schnupperinhalte gehen, dann wird euch die Folge angezeigt.
    https://www.gamespodcast.de/

  • Wenn etwas auf EU-Ebene passieren soll und dazu noch nicht einmal Verordnungen geschrieben worden sind, wird sich bei dem Bürokratiemonster sowieso erst in 20 Jahren etwas konkretes tun. Das muss durch alle Instanzen gehen, also durch das Parlament, die Kommission, den Rat. Es muss von allen Ländern abgesegnet werden, jedes Land darf Änderungen vorschlagen. Das wird Jahre dauern.


    Also bis auf weiteres, wird sich nicht viel ändern. Zumindest, was VoD betrifft. Was jetzt mit den Streams ist, wird sich ja diesen Monat noch entscheiden. Zumindest im konkreten Fall von PietSmiet.


    Wobei ich vor kurzem einen Artikel gelesen habe, dass die Landesmedienanstalt es gar nicht so ernst meint und quasi nur auf PietSmiet drauf haut, damit endlich mal die Gesetze angepasst werden. So hat z.B. der Vorsitzende der LMA gesagt, dass sie bis auf weiteres nur konkreten Beschwerden nachgehen werden. Also es wird jetzt keine Jagd auf kleine Streamer geben.


    Die LMA selbst schlägt vor, dass Internetstreams in einem neuen Gesetz nicht mehr unter eine Rundfunklizenz fallen, sondern unter eine Anzeigenpflicht. Dann muss man keine Lizenz bezahlen, sondern nur ein Impressum ausweisen und einen Verantwortlichen benennen. Mehr nicht... Klappe zu Affe tot. Nur die Politik muss sich eben bewegen und das Gesetz schreiben.


    Und ganz wichtig: Ich habe mich da noch einmal informiert und der Jugendschutz ist seit RocketBeansTV eigentlich absolut kein Problem mehr auf Twitch und Youtube, selbst mit Lizenz. Es gibt APIs , die es ermöglichen sich bei 2 von der KjM (Kommission für Jugendmedienschutz) zugelassenen Jugendschutzsperren zu melden. Wenn man das tut, darf man rund um die Uhr im Internet ab 18 streamen und eben auch VoD veröffentlichen. Auf Computern, auf denen diese Sperren nicht von Eltern installiert worden sind, ändert sich nichts. Das ist für die Content-Ersteller ein Häkchen im Youtube- oder Twitch-Menü.

  • Auch GronkhTV wird abgeschaltet. Scheinbar wurde er anonym angezeigt und die Medienanstalt hat auch ihm ein nun verstrichenes Ultimatum gestellt. Ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis auch die kleineren Streamer Ärger bekommen...


    Aber auch hier die Frage: Warum besorgt man sich als so großer Streamer nicht einfach die Lizenz... ist das Unwissen? Geiz? Berät man sich nicht untereinander bei den Streamer-Kollegen?


    Warum nehmen die sich nicht einfach die in diesem Kontext viel zitierten Rocketbeans zum Vorbild?