Hallo zusammen,
vielleicht hat es ja der ein oder andere schon mitbekommen, aber da es ja auch Hooked betreffen könnte, hier nochmal eine Zusammenfassung (alle Videos unter dem Post):
Laut der Kommision für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten sind Twitch-Livestreams als Rundfunk einzustufen und benötigen damit eine Rundfunklizenz.
Die kurze Historie am Beispiel von PietSmiet:
Die Let's Player-Gruppe PietSmiet erhielt Post von der ZAK, dass ihr Twitch-Livestream "PietSmietTV" als Rundfunk einzustufen sei. "PietSmietTV" ist dabei nicht der "normale" Livestream-Kanal der Jungs, wo halt nur ab und an mal was tatsächlich livegestreamt wird (also wie bei Hooked), sondern, wenn man so will, ein Spartenkanal, wo 24/7 alte Let's Plays aus der Konserve hintereinander durchlaufen. Es passiert also nichts wirklich live auf diesem Kanal.
Die Jungs von PietSmiet haben sich dann zunächst dazu entschieden, diese Entscheidung nicht anzufechten (die Auslegung des Rundfunkvertrags könnte man natürlich theoretisch von einem Anwalt überprüfen lassen), da sich der Stress für die ca. 500 Zuschauer einfach nicht lohnt. Wenn der finanzielle und zeitliche Aufwand nicht allzu hoch gewesen wäre, hätte man eine solche Rundfunklizenz beantragt (die Frist der ZAK ist der 30. April), ansonsten den Kanal halt abgeschaltet. Siehe Video Nr. 1). Soweit, so unaufregend.
Allerdings erhielten PietSmiet mittlerweile eine zweite Mail, laut der nicht nur der 24/7-Kanal "PietSmietTV" rundfunklizenzpflichtig wäre, sondern eben auch der "normale" Twitch-Kanal. Und theoretisch damit ungefähr jeder existierende Twitch-Kanal, also auch "HookedLive". Siehe Video Nr. 2. Das wäre natürlich ein starkes Stück für die gesamte Gaming-Community, hätte z.B. eventuell auch Auswirkungen auf E-Sport-Übertragungen. Die Jungs von PietSmiet werden aber wohl dagegen vorgehen, bzw. erstmal selber einen Anwalt das ganze überprüfen lassen.
Zusätzlich sei noch erwähnt, dass es mit dem Erwerb einer Rundfunklizenz nicht einfach getan ist. Man müsste sich dann natürlich auch an alle Regeln dieses Vertrags halten, bräuchte also einen Jugendschutzbeauftragten, dürfte Inhalte mit Altersbeschränkung nicht mehr vor bestimmten Zeiten zeigen usw.
Video von PietSmiet Nr. 1
Video von PietSmiet Nr. 2
Meine Meinung:
Dass ein 24/7-Kanal "rundfunkähnlich" ist, kann ich ja durchaus nachvollziehen. Aber dass es jeder Twitch-Kanal wäre, ist natürlich dem logischen Verständnis nach Mumpitz. Allerdings scheint der Rundfunkstaatsvertrag hier das Problem zu sein. Ich hoffe also, dass man den mal dringend anpasst, denn das wäre natürlich so ein kleiner Super-GAU, wenn auf einmal niemand mehr in Deutschland streamen könnte, ohne einen Rundfunkvertrag zu haben. Wie gesagt, es betrifft ja nicht "nur" Unterhaltung durch Let's Player, sondern auch professionelle Turniere, denen damit ein nicht unerheblicher Anteil am Markt wegbrechen würde.
Allerdings wird eine solche Änderung des Rundfunkstaatsvertages sich noch ewig hinziehen. Bis dahin gilt er so, wie er aktuell formuliert ist. Ich denke, dass es hier am Beispiel von PietSmiet wohl zu einem Präzedenzfall kommen wird, wenn die ZAK auf ihren Forderungen beharrt