Zum Thema Knochenmarkspende: das läuft inzwischen sehr sanft ab, hat @Silbersperber ja schon gesagt. Die Seite der DKMS informiert da auch sehr ausführlich, einfach mal draufschauen und registrieren lassen ich wurde bisher einmal um eine genauere Typisierung gebeten, das lief dann per Blutabnahme, was für mich persönlich ja mindetens genauso schlimm ist, wie 'ne monströse Nadel in der Leistengegend, aber naja. Hat aber auch zu nichts Weiterem geführt.
Beim Thema Inzest hat Robin sich getäuscht. In Deutschland ist es nämlich nur verboten, dass sich Menschen "in gerader Linie - also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kinder, Enkel, Urenkel – sowie [...] Voll- und Halbgeschwister" (Quelle: Wiki) miteinander paaren. Cousins und Cousinen dürfen sogar heiraten (außer gleichgeschlechtlich, aber das ist eine andere Baustelle).
Einige Leute sprechen bei sexuellem Interesse unter Verwandten von genetischer sexueller Anziehungskraft. Sie kann beispielsweise bei Geschwistern, die getrennt voneinander aufgewachsen sind und sich erst im Erwachsenenalter kennenlernen, auftreten. Als Gründe werden die Verbundenheit sowie ein Gefühl der Sicherheit und Intimität auf Grund der Verwandtschaft genannt. Bei diesen Menschen fehlt der sog. Westermarck-Effekt: der Effekt, dass Menschen, die eng zusammen aufwachsen für einander sexuell desensibilisiert werden. Diesen Effekt kann ich übrigens aus erster Hand bezeugen. Meine Eltern trennten sich noch bevor ich in den Kindergarten kam, ich war so zwei oder drei. Meine Mutter zog dann mit mir in die Wohnung einer Freundin, deren Tochter ein halbes Jahr jünger ist als ich. So lebten wir (später in einer größeren Wohnung) bis ich ca. sechs war. Heute sind wir beide 27 und obwohl ich weiß, dass ich die Tochter attraktiv finde, ist die Vorstellung einer sexuellen Beziehung mit ihr für mich total absurd, dabei haben wir heute nur noch über den obligatorischen jährlichen Geburtstagsgruß via Facebook Kontakt.
Übrigens gibt es aktuell einige Stimmen (etwa die des Deutschen Ethikrates) dafür, zumindest den Paragraphen über Geschwisterinzest abzuschaffen, da eben wie im Podcast auch erwähnt, prinzipiell niemand zu Schaden kommt, wenn zwei Volljährige, die zufällig miteinander blutsverwandt sind, einvernehmlichen Sex miteinander haben. Der Paragraph über Sex zwischen Eltern mit minderjährigen Kindern bliebe davon auch unberührt. Die Argumentation dabei ist, dass das Recht der sexuellen Selbstbestimmung schwerer wiegt als das "abstrakte Schutzgut Familie".
Was die "Gefahr" behinderter Kinder angeht ist die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik ziemlich eindeutig. Ich zitiere hier mal wieder Wiki, da ich keine Lust mehr hab, zu paraprasieren:
"Als Reaktion auf das Urteil hat die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes vom Standpunkt der Humangenetik aus kritisiert wird.[43] Eugenik bedeute „nach international übereinstimmendem Verständnis das dirigistische Bestreben nach einer – wie auch immer definierten – ‚Verbesserung‘ des kollektiven Erbgutbestandes einer Population.“ Nicht nur, dass Inzestverbindungen von Geschwistern ohnehin keinen nennenswerten Einfluss auf den Genpool einer Population haben; die (durchaus vorhandene) höhere Gefahr, dass Kinder aus solchen Beziehungen an rezessiv vererbten Krankheiten erkranken könnten, rechtfertige keinen juristischen Eingriff in die „reproduktive Freiheit“ eines Paares. Die Gefahr solcher Krankheiten (z. B.: Mukoviszidoseoder Spinale Muskelatrophie) bestehe selbstverständlich auch für Kinder nichtblutsverwandter Paare. Falls eine solche Erkrankung bereits bei einem Kind vorhanden ist, haben dessen Geschwister ein Risiko von 25 %, ebenfalls die Erbkrankheit zu bekommen. Bei manchen Krankheiten liegt dieses Risiko noch wesentlich höher. Eine Gesetzgebung aber, die in solchen Fällen einem Paar weiteren Geschlechtsverkehr verbietet, würde auf umfassende gesellschaftliche Ablehnung stoßen, und das Recht darauf, die mit einem Kinderwunsch verbundene Risikobewertung selbst vorzunehmen, zählt zum Kernbestand des Persönlichkeitsrechts."
Ich persönlich sehe das genauso, würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und sexuelle Kontakte zwischen (Groß-)Eltern und volljährigen Kindern entkriminalisieren. Mir ist aber bewusst, dass es da schnell gefährlich werden kann, Stichwort Grooming. Idealerweise würde der Staat da natürlich viel früher einschreiten, aber das klappt ja bisher auch eher so semi.