Ich glaube mit dir lohnt es nicht zu diskutieren oder zu schreiben. Meinst du deine Antworten eigentlich ernst? Ich empfehle dir noch einmal durchzulesen, was du hier schreibst und denk mal darüber nach. Das ist doch absurd und grenzt an verschwörungstheoretischen und realitätsfernen Wahn.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen wird die Kommunistische Plattform (Ein Teil der LINKEN) vom Verfassungsschutz beobachtet.
Hier stellt die LINKE die Kommunistische Plattform undifferenziert und unkritisch auf der eigenen Webseite vor:
https://www.die-linke.de/parte…orm_der_partei_die_linke/
Im Übrigen werden in Bayern auch Politiker der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Hier wird also nicht mit zweierlei Maß gemessen, wie du es unterstellst, sondern extremistische Bewegungen sowohl im Linken, als auch im Rechten Spektrum werden beobachtet.
Und damit hat sie zu 100% Recht. Jeder Vergleich mit der Nazi-Diktatur ist unangebracht.
Nein, sie hat nicht recht. Die DDR war ein Unrechtsstaat, ungeachtet dessen, dass es im Dritten Reich vielleicht mehr Unrecht gegeben hat. Ihr Versuch damit abzulenken, zeigt nur, wie sie die DDR verharmlosen möchte.
"Blickt man jedoch nüchtern auf die DDR, das heißt ohne die Brille, die nur einen privaten Alltagsausschnitt einfängt, der im Rückblick subjektiv schön erscheint und dem Zugriff der allgegenwärtigen staatlichen Überwachung, Unterdrückung und Bevormundung vermeintlich entzogen war, so erscheinen die Umrisse eines Unrechtsstaates sehr klar. Anders als dies manchmal behauptet wird, ist der Begriff Unrechtsstaat nicht notwendig ein politischer Kampfbegriff. Er bezeichnet vielmehr in der wissenschaftlichen Typenlehre eine bestimmte Art eines staatlichen Regimes, das sich vom Gegenmodell des Rechtsstaats, aber auch von dem Zwischentypus des Nicht-Rechtsstaats grundsätzlich abhebt. Der Rechtsstaat ist eine elementare Errungenschaft der bürgerlichen Moderne. Im demokratischen Rechts- und Verfassungsverständnis sind die älteren Elemente des formalen Rechtsstaatsprinzips um die jüngeren Elemente des materialen Rechtsstaatsprinzips ergänzt worden. Während der formale Rechtsstaat die bürgerlichen Freiheitsrechte gegenüber dem Staat absichert, legt der materiale Rechtsstaatsgedanke, wie er 1949 auch in das Grundgesetz Eingang gefunden hat, Inhalt und Richtung staatlicher Tätigkeit fest. Er verpflichtet den Staat, wie dies der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda ausgedrückt hat, allgemein "zum gerechten Ausgleich, also zur Gerechtigkeit". Vereinfacht ausgedrückt, ist das formale Rechtsstaatsprinzip verfahrensorientiert, das materiale Rechtsstaatsprinzip hingegen wertbezogen bzw. inhaltsorientiert. "
http://www.bpb.de/geschichte/d…47560/unrechtsstaat?p=all
Auch wird die DDR in der Rechtssprechung deutscher Gerichte als Unrechtsstaat bezeichnet.